Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz überprüfen möchten, ob er den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung genügt, finden Sie rechts im Downloadbereich eine Checkliste.
Für weitere Fragen und Informationen sowie Hilfestellungen z.B. bei der Bearbeitung der Checkliste – es wird z.B. zur Bestimmung der Beleuchtungsstärke ein Messgerät benötigt – können Sie sich unter Rufnummer 3338 an Herrn Karbach wenden. Sie können natürlich auch eine e-Mail an Herrn Karbach schicken
Der Arbeitgeber hat nach diesen aufgeführten und den sonst noch geltenden Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben.