Im Universitätsklinikum Essen wird u.a. mit Röntgenanlagen, Bestrahlungsanlagen, Radiopharmaka und auch radioaktiven Chemikalen als Quellen ionisierender Strahlung gearbeitet. Der Zweck des Strahlenschutzes ist es daher, Sie als MitarbeiterIn vor Schädigungen durch ionisierende und nicht ionisierende (Laser-) Strahlung zu schützen.
Zur Vermeidung der Gefährdung durch ionisierende Strahlen gibt es daher Kontrollbereiche. Diese sind mit den Kennzeichen für ionisierende Strahlung – gelbes Flügelrad auf weißem Dreieck mit schwarzem Rand – markiert.
Nur befugte Personen dürfen einen Kontrollbereich betreten und dort tätig sein! Sie werden als potenziell strahlenbelastete Personen angesehen und unterliegen damit gewissen Kontrollen und Maßnahmen:
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung regeln den Umgang und die Beförderung der radioaktiven Stoffe, die Errichtung und den Betrieb von Beschleunigern, den Einsatz von Personal in fremden Kontrollbereichen und die Anwendung von radioaktiven Stoffen an Probanden.