Organisation

Organisation des Strahlenschutzes im UK Essen

Für die Aufgaben der Organisation des Strahlenschutzes sind u.a. folgende Personen zu nennen:

  • Strahlenschutzverantwortlicher: Der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Werner
  • Strahlenschutzbevollmächtigte: Dipl. Ing. Angela Prinz, Leitende Sicherheits-Ing.
  • Strahlenschutzbeauftragte: verschiedene Personen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen
  • Laserschutzbeauftragte: verschiedene Personen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen
  • Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 55.3
    Ermächtigte Ärzte (Personalärztlicher Dienst): Dres Stommel, Jäger, Wallbaum, Belik, Fr. Neßler

Bei Problemen und Fragen zum Strahlenschutz wenden Sie sich bitte immer zuerst an den in Ihrem Bereich zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.

Ist Ihnen diese Person nicht bekannt oder in dringenden Fällen nicht erreichbar, können Sie sich alternativ an Frau Prinz, wenden.

Angela Prinz

Atomrechtliche Anträge

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 StrlSchG als auch die Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit atomrechtlicher Genehmigung nach § 25 StrSchG bedarf im UK Essen immer der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Anträge mit den notwendigen Unterlagen sind für § 12 in 2-facher und für § 25 in 1-facher Ausführung über den Sicherheitstechn. Dienst (Bereich Strahlenschutz) an die zuständige Genehmigungsbehörden zu stellen!

Die entsprechenden Formulare finden Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf deren Webseite (s.a. rechts im Download).

Klinische Studien bzw. medizinische Forschung

Die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung und Röntgenstrahlung nach § 31 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) am Menschen in der medizinischen Forschung bedarf immer der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Die Anträge mit den notwendigen Unterlagen sind in 1-facher Ausführung an die zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen!

Die entsprechenden Formulare und eine Hilfedatei mit Hinweisen zu den Anträgen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz auf deren Webseite (s.a. rechts im Download).

Der Strahlenschutzverantwortliche muss immer seine Zustimmung zur Studienteilnahme -über den SD- geben. Das entsprechende Formular finden Sie auf den Seiten des BfS.

Aktuelles

ACHTUNG!

Am 31.12.2018 haben sich wichtige Paragrafen des Strahlenschutzgesetzes geändert. Infos dazu hier im Bundesgesetzblatt
Ebenfalls im Bundesgesetzblatt die Strahlenschutzverordung
Sie finden beides auch unter umwelt-online.de:
Strahlenschutzgesetz
Strahlenschutzverordnung

Downloads

Atomrechtliche Anträge:

nach § 12 StrlSchG in 2-facher, nach § 25 in 1-facher Ausführung über den Sicherheitstechnischen Dienst (Bereich Strahlenschutz); entsprechende Formulare auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW Strahlenschutz Anträge und Formulare.

Klinische Studien bzw. medizinische Forschung:

Anträge nach § 31 StrSchG in 1-facher Ausführung; entsprechende Formulare beim Bundesamt für Strahlenschutz Antrag: notwendige Formblätter

Einverständniserklärung des SSV/SSB für Begleitdiagnostik bei Multicenter-Studien (roXtra)