Strahlenschutzbeauftragte

der/die Strahlenschutzbeauftragte

Wenn in Ihrer Klinik oder in Ihrem Institut mit ionisierenden Strahlen (Röntgen, Radiopharmaka, radioaktive Chemikalien)  umgegangen wird, muss ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt sein (werden). Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Klinik- bzw. Institutsleitung und muss gemäß der Strahlenschutzverordnung durch den Arbeitgeber schriftlich erfolgen.

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz setzt neben einer einschlägigen Ausbildung und praktischen Berufstätigkeit besondere Kurse in Strahlenschutzthemen voraus.

Die Anmeldung zu den erforderlichen Kursen sowie die Finanzierung erfolgt über den Sicherheitstechnischen Dienst.

Eine nachträgliche Kostenübernahme (bei Selbstanmeldung zum Lehrgang) findet nicht statt !!

Bitte sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Frau Burat, Tel. 4472, wird Ihnen gerne weitere Infos zukommen lassen.

Die Fachkundebescheinigung wird anschließend i.d.R. von der zuständigen Ärztekammer (Röntgen, Strahlentherapie, Nuklearmedizin) oder von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgestellt.

Die Fachkunde für den medizinischen Bereich muss nach Erhalt der Lehrgangsbescheinigung und der absolvierten Sachkundezeit bei der zuständigen Ärztekammer selbst beantragt werden. Die Fachkunde für den nicht-medizinischen Bereich (z.B. Nuklidlabor) wird vom Sicherheitstechnischen Dienst nach Erhalt der beglaubigten Lehrgangsbescheinigung und der bestätigten Sachkundezeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt.

Nach Erhalt der Fachkunde (bzw. Vorlage der beglaubigten Kopie/n beim Sicherheitstechnischen Dienst) erfolgt die Bestellung zum/r Strahlenschutzbeauftragten durch die Strahlenschutzbevollmächtigte (Frau Prinz).

Alle fünf Jahre ist ein Aktualisierungskurs zum Erhalt der Fachkunde für den Strahlenschutz notwendig.

Die Rechte und Pflichten der/des Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 43 StrlSchV, beispielsweise

  1. Anmeldung/Änderungsanzeige strahlenexponierter Personen,
  2. Angaben zur Strahlenbelastung für die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen (Eingangs-, Wiederholungs-untersuchungen) der strahlenexponierten Personen,
  3. Erstellung von Strahlenschutzanweisungen (durch die Strahlenschutzbevollmächtigte erlassen)
  4. Monatsmeldung; Anzeige gemäß §§ 85 u. 86 StrSchV zu Erwerb und Abgabe radioaktiver Stoffe zur monatlichen Meldung bei der Bez.Reg. Düsseldorf,
  5. Jahresmeldung; Anzeige gemäß §§ 85 u. 86 StrSchV zum Bestand radioaktiver Stoffe mit einer Halbwertzeit > 100 Tagen

Zu Ihrer Erleichterung dieser Aufgaben stellen wir Ihnen im Downloadbereich rechts die entsprechenden Formulare als pdf-Dateien bzw. als Links zu den Behörden zur Verfügung. Diese Formulare haben teilweise aktive Textfelder, so dass Sie sie direkt am PC ausfüllen können.

Monats- und Jahresmeldungen an die Behörde erfolgen über den Sicherheitstechnischen Dienst.

Aktuelles

Weiterhin: Alle Beauftragten im Zuständigkeitsbereich des SD werden nur noch über dieses Formular bestellt. Bitte benutzen Sie ausschließlich dieses Formular.

Downloads

Formulare für Strahlenschutzbeauftragte

Unterweisungsnachweise (TN-Listen) nach StrSchV (roXtra-Link)

Muster Strahlenschutzanweisungen

  • Muster Strahlenschutzanweisung für offene Nuklide
  • Muster Strahlenschutzanweisung Ni 63 ECD
  • Muster Strahlenschutzanweisung für Afterloadinganlagen (noch offen)
  • Muster Strahlenschutzanweisung Elektronenbeschleuniger
  • Muster Strahlenschutzanweisung Gammabestrahlungsanlagen