Laserstrahlung, Laserschutz

Wenn in Ihrer Klinik oder in Ihrem Institut Laser der Laserklasse 3b oder 4 betrieben werden (sollen), muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt sein (werden). Die Bestellung muss nach der Vorschrift 12 der DGUV zur Laserstrahlung (rechts im Download) durch den Arbeitgeber schriftlich erfolgen.

Die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt auf Vorschlag der Klinik- bzw. Institusleitung.
Die Voraussetzung zur Bestellung zum Laserschutzbeaftragten ist die notwendige Qualifikation. Sie wird durch einen Lehrgang erworben. In der Regel findet der Lehrgang im Haus der Technik (am Hbf Essen) statt.

Finanziert wird der erforderliche Lehrgang über den Sicherheitstechnischen Dienst.

Eine nachträgliche Kostenübernahme (bei Selbstanmeldung zum Lehrgang) findet nicht statt.

Bitte sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Frau Burat, wird Ihnen gerne weitere Infos zukommen lassen.

Nach absolviertem Lehrgang erfolgt die Ernennung zum Laserschutzbeauftragten schriftlich durch den Ärztlichen Direktor.

Folgende Aufgaben werden dem Laserschutzbeauftragten übertragen:

  1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
  2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen,
  3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.

Downloads

DGUV Vorschrift 12 Laserstrahlung DGUV V 12