Biologische Sicherheit

Biostoffverordnung (BioStoffV)

  • Biologische Arbeitsstoffe sind nach steigendem Infektionspotential in vier Risikogruppen eingeteilt (§ 3BioStoffV). Typische Biostoffe im Bereich UK Essen sind Patientenproben und mikrobiologische-Kulturen.
  • Für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einzuhalten (§ 1, TRBA 100).
  • Bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen und bei Arbeiten mit Krankheitserregern, sind über die Biostoffverordnung hinaus, die entsprechenden Regelungen des Gentechnikrechts und des Infektionsschutz­gesetzes zu beachten.
  • Muster-Betriebsanweisungen finden Sie hier.

Gentechnik (Gentechnikgesetz

  • Mit gentechnisch veränderten Organismen darf nur in registrierten gentechnischen Anlagen gearbeitet werden.
    Als Arbeiten gelten die Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung, sowie der innerbetriebliche Transport gentechnisch veränderter Organismen (§ 3GenTG).
  • Vor der Durchführung von weiteren gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 2, bedürfen diese einer zusätzlichen Anzeige- oder Genehmigung (§ 9,  GenTG).

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Bestimmte Arbeiten mit Krankheitserregern bedürfen gemäß Infektionsschutzgesetz einer behördlichen Erlaubnis. Hierzu gehört z.B. die mikrobiologische Diagnostik von Patientenproben, welche auf den spezifischen Nachweis meldepflichtiger Krankheitserreger ausgerichtet ist (§ 44§ 45IfSG).

Entsorgung von Abfällen krankenhausspezifischer Herkunft (Abfallwirtschaft)

  • Bei der Entsorgung von Abfällen, von denen eine biologische Gefährdung ausgeht, sind zusätzlich die entsprechenden abfallrechtlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu beachten.

Transport und Versenden von biologischem Material

  • Wenn Patientenproben oder mikrobiologische-Kulturen an Empfänger außerhalb des UK Essen zu versenden sind, müssen die Vorschriften für den Versand von Gefahrgut einzuhalten werden.

Literatur

Alle relevanten Gesetze und Verordnungen können über Umwelt-Online.de (Biotechnologie) eingesehen werden.

Aktuelles

Bestellung aller Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) im Zuständigkeitsbereich des SD ausschließlich überdiesesFormular.

Bestellung aller Fachkundigen Personen nach BioStofV im Zuständigkeitsbereich des SD ausschließlich über dieses Formular

Hier finden Sie die Anlage zum Beauftragtenwesen.