Gentechnik

Gentechnik

  • Das Gentechnikgesetz regelt die Erzeugung und Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.
    Die Definition gentechnischer Arbeiten beinhaltet sowohl Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung als auch den innerbetrieblichen Transport und die Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen (GVO).
  • Arbeiten nach dem Gentechnikgesetz dürfen nur in registrierten gentechnischen Anlagen durchgeführt werden (§ 8 GenTG). Derzeit (Stand 7/2018) gibt es im Bereich des UK Essen 37 S1-, 26 S2-Anlagen und eine S3-Anlage.
  • Für eine gentechnische Anlage muss mindestens ein Projektleiter (PL) und ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit (BBS) benannt sein (§ 10 GenTG). PL und BBS müssen über die notwendige Sachkunde verfügen.
    Der PL führt die unmittelbare Planung, Leitung und Beaufsichtigung der gentechnischen Arbeiten durch (§ 14 GenTSV). Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen bzw. Anordnungen beim Umgang mit GVOs. 
  • Weiteren gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 (z.B. Ausweitung von registrierten Vorhaben auf andere Empfängerzelllinien oder Vektoren) müssen vor Beginn angemeldet werden (§ 9 GenTG). Weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 bedürfen einer Genehmigung.
  • Ab Sicherheitsstufe 2 sind alle betroffenen Beschäftigten regelmäßig durch den Betriebsärztlichen Dienst zu untersuchen (TRBA 310)

Anmeldung von gentechnischen Anlagen und wesentlichen Änderungen

  • Betreiberin der gentechnischen Anlagen im Bereich des UK Essen ist gemäß MSWF-Erlass Az 321-7511 die Universität Duisburg-Essen (vertreten durch den Kanzler).
    Der Sicherheitstechnische Dienst ist durch den Kanzler beauftragt, alle schriftlichen Verwaltungsvorgänge zu den gentechnischen Anlagen zu begleiten, bzw. eine Schnittstellenfunktion zwischen Projektleitern und Behörden wahrzunehmen (Neu-Anträge, Projektleiteranzeigen, Revisionsschreiben, usw.).
  • Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für das UK Essen ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53.
  • Der gesamte Schriftwechsel zwischen Behörden, Universität (Kanzler) und Antragstellern ist über den Sicherheitstechnischen Dienst zu führen.
  • Ansprechpartner bei Fragen zu der Anmeldung von neuen gentechnischen Anlagen und Durchführung von wesentlichen Änderungen sind die BBS des UK Essen.
    Ansprechpartner beim Sicherheitstechnischen Dienst ist Herr Dr. Stank-Plucas,
    i.V. Frau Biermann.
  • Bei Neuanträgen, wesentlichen Änderungen und Projektleitermitteilungen müssen Formblätter (siehe Download) verwendet werden, die in der nachfolgend genannten Kopiezahl an den Sicherheitstechnischen Dienst zu senden sind:
    – Gentechnische Anlage Sicherheitsstufe 1 – Neuantrag und wesentliche Änderung : 5-fach
    – Gentechnische Anlage Sicherheitsstufe 2 – Neuantrag und wesentliche Änderung : 5-fach
    – Anzeige eines weiteren S2-Projekts : 2-fach
    – Mitteilung eines Projektleiterwechsel oder eines zusätzlichen Projektleiters : 5-fach
    (Die Unterschriftsseite des Formblatts A muss immer nur einmal original unterschrieben sein)

Literatur und Formblätter

  • Alle relevanten Gesetze und Verordnungen können über Umwelt-Online eingesehen werden, z.B. GenTGGenTSVGenTAufzVTRBA 400
  • Musterformblätter, Muster-Betriebsanweisungen, Muster-Hygienepläne etc. bei uns auf Anfrage

Downloads

Formblätter nach GenTG:

  • hier bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)

alternativ erhältlich auch bem SD, Dr. Stank-Plucas

Für Sie vorab ausgefüllt das Formblatt A des UK Essen

Muster-Betriebsanweisung Zentrifugen im roXtra