Gefahrstoffe

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz im UK Essen

Üblicherweise werden Gefahrstoffe nur in Laboren und Werkstätten vermutet, tatsächlich jedoch sind sie in allen Bereichen des UK Essen vertreten, auch in der Verwaltung und in den Patientenbereichen.

Typische Gefahrstoffe sind entzündliche Stoffe (z.B. Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Lösungsmittel, Verdünner, etc.) sowie ätzende Stoffe (z.B. Reinigungsmittel, Entkalker, Säuren etc.). Diese typischen Vertreter sind u.a. in der Verwaltung und in Patientenbereichen zu finden.

Große Mengen an leicht entzündlichen Stoffen kommen in histologischen Laboren vor, in Werkstätten und Lackierbereichen sowie in der Apotheke  und der Pathologie. Giftige Stoffe (z.B. Formaldehyd) finden ihren Einsatz in der Pathologie, bei der Einbettung von Patienten-Probenmaterial sowie der Zytostatikazubereitung.

In Laboren sind auch gesundheitsschädliche, giftige und sehr giftige Stoffe im Gebrauch. Die Stoffe der CMR-Gruppe (auch KMR-Gruppe genannt), die krebserregend (Cancerogen), erbgutverändernd (Mutagen) oder fruchtschädigend (Reproduktionstoxisch, Teratogen) finden ihre Verwendung in der Forschung und in den Patientenbereichen. Bei diesen Stoffen ist die Gefahr für den Anwender oftmals nicht akut gegeben, sondern kann auch erst nach sehr langer Zeit eintreten. Daher sind sie besonders gefährlich. Auch die  Zytostatika gehören zu dieser Gruppe!

Resultierende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten

  • sachgerechte Lagerung der Gefahrstoffe => sprechen Sie uns an!!
  • Erfüllung der Forderungen der Richtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (TRGS 526 / kommentierte Version: BGI 850-0)
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 400 (auch als pdf im Download)
  • Umsetzung der geforderten Maßnahmen; organisatorisch und technischer Art, z.B. Prüfung auf Möglichkeit eines Ersatzstoffeinsatzes (s.a. Ersatzstoffliste), Lüftungseinbau, etc.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Unterweisung der Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten (§ 14 GefStoffV)
  • Anbieten/Veranlassung einer arbeitsmedzinisch-toxikologischen Beratung

Die Gefährdungsermittlung muss daher in allen Bereichen, in denen Gefahrstoffe in Gebrauch sind, durchgeführt werden.