Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die mindestens eine der in § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) gelisteten Eigenschaften aufweisen.
Gefahrstoff-Eigenschaften
Die Gefährdungsermittlung muss daher in allen Bereichen, in denen Gefahrstoffe in Gebrauch sind, durchgeführt werden.