Lagerung von Gefahrstoffen

Lagerung von Gefahrstoffen


Aufgrund ihrer Eigenschaften müssen Gefahrstoffe mit bestimmten Eigenschaften von anderen Gefahrstoffen getrennt so gelagert werden, dass sie im Schadensfall nicht miteinander reagieren können.

Vorgeschrieben ist das auf jeden Fall für die Stoffe der Gruppe 5.1A, die in Anlage 8 zur TRGS 510 aufgelistet sind. Sie finden die Angabe der Lagerklasse im DaMaRIS oder auch im Sicherheitsdatenblatt.

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang immer, alle brandfördernden Stoffe separat zu lagern; gekennzeichnet mit dem Piktogramm (GHS).

Eine Zusammenlagerungstabelle finden Sie hier.

Aktuelles

Sicherheitsschränke für Lösungsmittel und Gasflaschen (sog. Gasflaschenschränke) sind regelmäßig durch eine Fachfirma zu warten.

Bitte melden Sie Ihre Schränke beim Dez. 04 zur Aufnahme in die Wartungsliste an, Ihr Ansprechpartner ist dort Herr R. Spieß.

Ralf Spieß