Gefahrstoff-beauftragte (GSB)

Gefahrstoffbeauftragte im UK Essen

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jeder Arbeitgeber auch in allen Bereichen, in denen Gefahrstoffe eingesetzt und/oder gelagert werden, die davon ausgehenden Gefahren beurteilen. Er muss entsprechend Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren treffen (§6 GefStoffV).

Die Arbeitgeberverantwortung liegt bei den Klinik- und Institutsleitungen, die Leitungen anderer selbständigen Bereiche und die Vorstände der Klinikums eigenen Tochtergesellschaften.

Im UK Essen sollen in allen Stabstellen, Kliniken, Instituten und Abteilungen leitende Mitarbeiter als Gefahrstoffbeauftragte bestellt werden. 

Es werden eindeutige Regelungen zur Zuständigkeit geschaffen und die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der GSB und des SD festgelegt.

Ziel ist die flächendeckende Umsetzung der Vorschriften (Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Erfassung der Gefahrstoffe mit DaMaRIS und Umsetzung nachfolgender Forderungen, z.B. Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen).

Aufgaben des SD

Die Aufgaben der/des Gefahrstoffbeauftragten

Die/der Gefahrstoffbeauftragte regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in der Organisationseinheit (OE).

Sie/er ist nicht für alle Aufgaben automatisch die durchführende, jedoch die für die Umsetzung verantwortliche Person.

Dies beinhaltet:

  • Erfassung der Gefahrstoffe, nach §6 der GefStoffV
  • Erstellen und Pflegen des Gefahrstoffverzeichnisses (DaMaRIS) inklusive
  • Erstellen der stoffbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisation des Zugriffs auf Sicherheitsdatenblätter und regelmäßige Prüfung auf Aktualität
  • Meldung aller Änderungen an den SD, die DAMARIS betreffen, z.B.: Schreibberechtigte Personen, Räumlichkeiten, neue Gefahrstoffe
  • Erfassung der Mitarbeiter (MA), die Umgang mit den Gefahrstoffen haben
  • Organisation (Termin und Ort) und ggf. Durchführung der regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung der betroffenen MA
  • Information und Aufforderung der betroffenen Mitarbeiter zur Teilnahme an den mögl. zentralen Unterweisungen
  • Führung und Prüfung der Listen der unterwiesenden MA
  • arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere CMR-Stoffe (Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch)
  • Meldung von Unfällen und Havarien mit Gefahrstoffen an den SD

Aufgaben der GSB

Aufgaben der/des Gefahrstoffbeauftragten

Die/der Gefahrstoffbeauftragte regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in der Organisationseinheit (OE).

Sie/er ist nicht für alle Aufgaben automatisch die durchführende, jedoch die für die Umsetzung verantwortliche Person.

Dies beinhaltet:

  • Erfassung der Gefahrstoffe, nach §6 der GefStoffV
  • Erstellen und Pflegen des Gefahrstoffverzeichnisses (DaMaRIS) inklusive
  • Erstellen der stoffbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisation des Zugriffs auf Sicherheitsdatenblätter und regelmäßige Prüfung auf Aktualität
  • Meldung aller Änderungen an den SD, die DAMARIS betreffen, z.B.: Schreibberechtigte Personen, Räumlichkeiten, neue Gefahrstoffe
  • Erfassung der Mitarbeiter (MA), die Umgang mit den Gefahrstoffen haben
  • Organisation (Termin und Ort) und ggf. Durchführung der regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung der betroffenen MA
  • Information und Aufforderung der betroffenen Mitarbeiter zur Teilnahme an den mögl. zentralen Unterweisungen
  • Führung und Prüfung der Listen der unterwiesenden MA
  • arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere CMR-Stoffe (Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch)
  • Meldung von Unfällen und Havarien mit Gefahrstoffen an den SD

Downloads

Bestellung aller Beauftragten im Zuständigkeitsbereich des SD ausschließlich über die in roxtra hinterlegten Formulare:

Anmeldebogen Gefahrstoffbeauftragte/*r


Anmeldebogen SL schreibberechtigten Personen / Arbeitsgruppen (im roXtra)

aktuelle Liste der Gefahrstoffbeauftragten (Daten aus SAP und eigene) in roxtra ID 198527