Arbeitssicherheit

Verantwortung im Arbeitsschutz

Der Gesetzgeber hat zum Schutze der Arbeitnehmer zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Regeln erlassen. Angestrebt ist soweit als möglich die gefahrenfreie Berufsausübung.

Grundlage einer gefahrenfreien Berufsausübung ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. (Diese Forderung findet sich auch in anderen Rechtsverordnungen wieder z.B. §§ 5-8 BioStoffV§ 6 GefStoffV). Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung werden entsprechende Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen durchgeführt.

Führungskräfte sind verpflichtet, Arbeitgeberaufgaben wahrzunehmen. Auf Grund dieser arbeitsvertraglich eingeräumten Funktionen haben sie zudem Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Verantwortlichkeit wird u.a. in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich erläutert: „Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind […] die Personen, die in Hochschulen Leitungsaufgaben übernehmen, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. Dazu gehören […] die Leitungen der Fachbereiche und Institute sowie die Hochschullehrer“ (siehe: Ziffer 3.2 Regeln für die Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich“ GUV-SR 2005, bisher GUV 19.17).
Demzufolge müssen die Leitungen der Kliniken, Institute u.a. selbständiger Einrichtungen im Rahmen ihrer Befugnisse in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich durch geeignete Maßnahmen auch den Arbeitsschutz organisieren. 

Die Überwachung der Einhaltung und Beratung bei der Umsetzung einiger dieser Vorschriften obliegt dem Sicherheitstechnischen Dienst. Zu einigen dieser Regelungen haben wir hier für Sie Informationen bereit gestellt:

auf den entsprechenden Seiten.

Ansprechpartner für Hilfe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Christoph Karbach
Detlef Bertling
Uwe Stank-Plucas
Angela Prinz

Aktuelles

Schulungstermine für Gefahrstoffe + Arbeitsschutz für med. Personal als Zoom-Schulung; s.a. 125786

Bitte immer in den Chat eintragen mit Name, Vorname, Abteilung! 

Im roXtra finden Sie unsere Schulungsunterlagen zu diversen Themen. Bitte folgen Sie diesem Link

Weitere Infos finden Sie u.a. hier: Bildungsakademie Pflichtschulungen;

Übersicht der Therapieliegen und der Bedienungsanleitungen (unvollständig) im roXtra ID 166665. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Dez. 03, Medizintechnik, Tel.  2787.  

Gefahrstoffe:

Aktualisierung der im UK Essen als bekannt eingesetzten CMR -Stoffe,

roXtra ID 50595

 Informationen zu CMR-Stoffen und arbeitsmed. Untersuchungen

Mutterschutz:

Neuregelung des Mutterschutzgesetzes: 

in roXtra bieten wir Ihnen vorbereitete Bögen zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz an!  

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Intranetseite zum Mutterschutz

Downloads

Die Bögen zur Gefährdungsbeurteilung stehen im roXtrazur Verfügung.

Terminübersicht über die geplanten Begehungen der Kliniken/Institute im roXtra

Handschuhplan_UK-Essen

aktueller Handschuhplan im roXtra

Grenzwerteliste(extern bei der DGUV): Grenz- und Kontrollwerte für Gefahrstoffe, Biologische Stoffe, Lärm, Vibrationen, Thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität und  Belastungen durch Heben und Tragen (Broschüre der DGUV = Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung).

Rundschreiben-Gef_Beurt.pdf

Rundschreiben zur Gefährdungsbeurteilung von 2005

Pruefung_von_Arbeitsmitteln.pdf