Arbeitsschutz

Jeder Arbeitgeber hat nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften seine Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben. Dazu hat der Gesetzgeber u.a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die damit verbundenen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) erlassen.
Auch die Unfallversicherungsträger haben eigene Vorschriften erlassen, die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften UVV.

Arbeitsstättenverordnung

Als übergeordnetes Gesetz ist als erstes das Arbeitsschutzgesetz zu nennen. Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz, besonders hinsichtlich der sicherheitstechnischen und arbeitshygienischen Gestaltung der Arbeitsstätten.

Ansprechpartner für Arbeitsstättenverordnung

Christoph Karbach
Detlef Bertling
Dr. rer.nat.
Uwe Stank-Plucas

Ansprechpartner für GUVen

Christoph Karbach

Unfallversicherungsträger

Für das Universitätsklinikum Essen ist die Unfallkasse NRW zuständig. Aufgaben und Leistungsumfang können bei der Unfallkasse eingesehen werden.

Die Unfallversicherungsträger haben zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die sogenannten UVV. Diese haben rechtsverbindlichen Charakter für die versicherten Mitgliedsbetriebe.

Die UVV werden zur Einsicht beim Sicherheitstechnischen Dienst vorgehalten. Wir können die speziellen GUVen falls gewünscht für Sie bestellen. 

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet auch eine Liste der erlassenen GUV-Vorschriften und Regelwerke zum Download unter diesem Link an.

Neben den Unfallkassen bieten auch andere Unfallversicherungsträger (z.B. BGW) Leistungen an, die vom Universitätsklinikum Essen genutzt werden können.

Hier werden Sie zur Homepage der BGW geleitet.

Aktuelles

Treffen der Sicherheitsbeauftragten 2023

Aktuell gibt es einen Wechsel auf einen neuen Ansprechpartner. Daher gibt es noch keine Terminplanung.

Weitere Infos usw. hier

Schulungstermine für Gefahrstoffe+Arbeitsschutz für med. Personal als Zoom-Schulung; s.a. 125786

Gefahrstoffe: Aktualisierung der im UK Essen als bekannt eingesetzten CMR -Stoffe, roXtra ID 50595

Muster-Betriebsanweisungen

Die angebotenen Muster-Betriebsanweisungen sind in das roXtra überführt. Dort werden alle Muster-Betriebsanweisungen zum Download zusammengeführt.

Muster-Betriebsanweisungen (mit GHS-Symbolen)

  • Laborordnung

Tätigkeiten mit Geräten, Apparaturen und Einrichtungen

  • Kryo-Lagerung
  • Abzug
  • Zentrifuge
  • Mikrotom
  • Sicherheitswerkbank Kl. II

Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen

  • Applikation von Zytostatikazubereitungen (fehlt noch)
  • Ethidiumbromid-Arbeitsplatz (DNA-Anfärbung)

Tätigkeiten oder Arbeitsplätze gemäß Biostoffverordnung, z.B.

  • Labor Sicherheitsstufe 1
  • Labor Sicherheitsstufe 2 (Zellkultur)
  • Labor Sicherheitsstufe 2 (S. aureus)
  • Pflege
  • Pflege (Fäkalienraum)
  • Sektion
  • Tierhaltung
  • Handwerker / Reinigung in Sonderbereichen