Jeder Arbeitgeber hat nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften seine Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben. Dazu hat der Gesetzgeber u.a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die damit verbundenen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) erlassen.Auch die Unfallversicherungsträger haben eigene Vorschriften erlassen, die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften UVV.
Als übergeordnetes Gesetz ist als erstes das Arbeitsschutzgesetz zu nennen. Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz, besonders hinsichtlich der sicherheitstechnischen und arbeitshygienischen Gestaltung der Arbeitsstätten.
Für das Universitätsklinikum Essen ist die Unfallkasse NRW zuständig. Aufgaben und Leistungsumfang können bei der Unfallkasse eingesehen werden.
Die Unfallversicherungsträger haben zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die sogenannten UVV. Diese haben rechtsverbindlichen Charakter für die versicherten Mitgliedsbetriebe.
Die UVV werden zur Einsicht beim Sicherheitstechnischen Dienst vorgehalten. Wir können die speziellen GUVen falls gewünscht für Sie bestellen.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet auch eine Liste der erlassenen GUV-Vorschriften und Regelwerke zum Download unter diesem Link an.
Neben den Unfallkassen bieten auch andere Unfallversicherungsträger (z.B. BGW) Leistungen an, die vom Universitätsklinikum Essen genutzt werden können.
Hier werden Sie zur Homepage der BGW geleitet.
Treffen der Sicherheitsbeauftragten 2023
Aktuell gibt es einen Wechsel auf einen neuen Ansprechpartner. Daher gibt es noch keine Terminplanung.
Weitere Infos usw. hier
Schulungstermine für Gefahrstoffe+Arbeitsschutz für med. Personal als Zoom-Schulung; s.a. 125786
Gefahrstoffe: Aktualisierung der im UK Essen als bekannt eingesetzten CMR -Stoffe, roXtra ID 50595
Stand: 20.03.2015
Die angebotenen Muster-Betriebsanweisungen sind in das roXtra überführt. Dort werden alle Muster-Betriebsanweisungen zum Download zusammengeführt.
Muster-Betriebsanweisungen (mit GHS-Symbolen)
Tätigkeiten mit Geräten, Apparaturen und Einrichtungen
Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen
Tätigkeiten oder Arbeitsplätze gemäß Biostoffverordnung, z.B.