Bildschirmarbeitsplätze

Checkliste für Bildschirmarbeitsplätze

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz überprüfen möchten, ob er den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung genügt, finden Sie rechts im Downloadbereich eine Checkliste.

Für weitere Fragen und Informationen sowie Hilfestellungen z.B. bei der Bearbeitung der Checkliste – es wird z.B. zur Bestimmung der Beleuchtungsstärke ein Messgerät benötigt – können Sie sich unter Rufnummer 3338 an Herrn Karbach wenden. Sie können natürlich auch eine e-Mail an Herrn Karbach schicken

Christoph Karbach

Informationen und Betrachtungen zum gesetzlichen Hintergrund

Der Arbeitgeber hat nach diesen aufgeführten und den sonst noch geltenden Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitsstätten einzurichten und zu betreiben.

  • Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, die Bildschirmarbeitsverordnung ( BGBl. I S. 2785 ) regelt die Arbeit an Bildschirmgeräten. Hier wird nicht nur auf die technische Ausrüstung ( Bildschirm, Tastatur, Maus, … ) eingegangen, sondern auch auf die Möblierung ( Tische, Stühle,…) und die räumliche Gestaltung
    ( Platzbedarf, Lärmbelästigung, Beleuchtung, Blendungen…).
  • Die Umsetzung der EG-Bildschirmrichtlinie in nationales Recht durch die am 20. Dezember 1996 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung, BildscharbV) hat in Deutschland im Großen und Ganzen zu einer besseren Rechtssicherheit bei der Arbeit am Computer geführt. Auf der anderen Seite enthält die BildscharbV jedoch immer noch einige Formulierungen, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Hier ist in Zukunft verstärkt die Fachliteratur zu beobachten bzw. in strittigen Fragen die Rechtsprechung abzuwarten.