Gefährdungsbeurteilung
(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung der Ergebnisse liegt beim Arbeitgeber bzw. bei den verantwortlichen Personen der Einrichtungen, Kliniken und Institute.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Rundschreiben I + II des Ärztlichen und Kaufmännischen Direktors.

Der  § 5 des Arbeitsschutzgesetzes aus dem Jahre 1996 ist die gesetzliche Grundlage für eine Beurteilung der Gefährdungen, denen die Beschäftigten am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.

Andere arbeitschutzrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen, die nach 1996 geändert wurden, enthalten inwischen ebenfalls die Anforderung eine Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation zu erstellen.

  • Betriebssicherheitsverordnung § 3
  • Biostoffverordnung § 4
  • Gefahrstoffverordnung § 6
  • Mutterschutzrichtlinienverordnung § 1
  • Bildschirmarbeitsverordnung § 3

Nutzen Sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unsere Bögen und Umsetzungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche. Bei ähnlich gearteten Arbeitsplätzen (z.B. mehrere Arbeitsplätze in einem Labor) ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zusammenfassend für den betreffenden Bereich ausreichend.

Die Gefährdungsbeurteilung ist bei allen Änderungen der Arbeitsumgebung / der -abläufe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Diese Prüfung sollte mindestens einmal jährlich durchgefüht werden. Dazu können Sie den im roXtra hinterlegten Vordruck „Gültigkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung“ verwenden.

Zögern Sie nicht, auf uns zurück zu greifen. Wir unterstützen Sie konkret und beraten Sie bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Grenzwerteliste Grenz- und Kontrollwerte für Gefahrstoffe, Biologische Stoffe, Lärm, Vibrationen, Thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität und  Belastungen durch Heben und Tragen (Broschüre der DGUV = Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung).

Aktuelles

Die Bögen zur Gefährdungsbeurteilung stehen im roXtra (Link korrigiert) zur Verfügung.

Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wird der bisherige Bogen seitens der Bez.Reg. Düsseldorf nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Wir bieten Ihnen bis auf Weiteres den BogenGefährdungsbeurteilung Mutterschutz (Link korrigiert) an. Für Fragen wenden Sie sich gern an uns.

Unsere Bögen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Wenn Ihnen Fehler auffallen, freuen wir uns über eine kleine Mitteilung.

Bitte benutzen Sie ausschließlich unsere verlinkten Dokumente, nur so erhalten Sie immer die gültigen und aktuellsten Versionen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist bei allen Änderungen der Arbeitsumgebung / der -abläufe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Diese Prüfung sollte mindestens einmal jährlich durchgefüht werden. Dazu können Sie den im roXtra hinterlegten Vordruck Gültigkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung nutzen.

DGAI-Empfehlung zu Anästhetika  DGAI Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin / BDA Berufsverband Deutscher Anästhesisten

Übersicht über die Dokumentationsbögen UK Essen (hinterlegt im roXtra)

ehemaliger (und vorläufiger) Bogen der Bez.Reg. D-dorf – Mutterschutz

alle Bereiche (ohne Anpassung an das UK Essen) – zip-Datei