Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen und gefährlichen Strahlungen zu gewährleisten.
Regelungen zum Schutz schwangerer und stillender Frauen finden sich insbesondere:
Werdende Mütter müssen ihrer/ihrem Vorgesetzten und der zuständigen Personalverwaltung die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist. Einen Ablaufplan finden Sie in roXtra unter der ID 136459
Eine möglichst rechtzeitige Information ist wichtig, damit der Schutz am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber gewährleistet werden kann.
Konkret bestehen folgende Pflichten:
Maßnahmen für jeden Arbeitsplatz, an dem Frauen im gebärfähigem Alter tätig sind
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten Sie hier weitere Informationen, Formulare und Praxishilfen zur Umsetzung für verschiedene Arbeitsbereiche zum Download.
Zur fachlichen Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen können Sie sich an den Sicherheitstechnischen Dienst unter Tel. 3885 oder an den Personalärztlichen Dienst unter Tel. 3480 wenden.
Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wird der bisherige Bogen seitens der Bez.Reg. Düsseldorf nicht mehr zur Verfügung gestellt.
in roXtra bieten wir Ihnen vorbereitete Bögen zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz an!
Weiter Informationen finden Sie auf unserer Intranetseite zum Mutterschutz
Praxishilfen zum Mutterschutz beim MAGS (Ministerium f. Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) (Stand 2019)
Leitfaden zum Mutterschutz im Krankenhaus beim Landesgesundheitsamt B-W (Stand Dez. 2018)