Mutterschutz

Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen und gefährlichen Strahlungen zu gewährleisten.

Regelungen zum Schutz schwangerer und stillender Frauen finden sich insbesondere:

Werdende Mütter müssen ihrer/ihrem Vorgesetzten und der zuständigen Personalverwaltung die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist. Einen Ablaufplan finden Sie in roXtra unter der ID 136459

Eine möglichst rechtzeitige Information ist wichtig, damit der Schutz am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber gewährleistet werden kann.

Konkret bestehen folgende Pflichten:

Maßnahmen für jeden Arbeitsplatz, an dem Frauen im gebärfähigem Alter tätig sind  

  • Entsprechend § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz muss rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch chemische oder biologische Stoffe, durch physikalische Schadfaktoren oder durch bestimmte Verfahren oder Arbeitsbedingungen gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilt werden. Diese Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden (vgl. § 6 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz).
  • „Rechtzeitig“ wird von den Arbeitsschutzbehörden derart ausgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz und unabhängig davon, ob eine werdende oder stillende Mutter zur Zeit beschäftigt ist, durchgeführt werden muss.
  • die Gefährdungsbeurteilung hat den Zweck, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und  die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.
  • der vorbereitete Bogen für Ihren Arbeitsplatz steht in roXtra zur Verfügung  klick 
    Dieser Gefährdungsbeurteilungsbogen ist von der vorgesetzten Person in Zusammenarbeit mit der werdenden Mutter zu bearbeiten. Sofern Fragen mit „ Ja “ beantwortet werden müssen, ist von einer Gefährdung auszugehen. 

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten Sie hier weitere Informationen, Formulare und Praxishilfen zur Umsetzung für verschiedene Arbeitsbereiche zum Download.

  • In strahlenexponierten Arbeitsbereichen Maßnahmen entsprechend Strahlenschutzverordnung
  • einstweilige technische oder organisatorische Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten
  • Wechsel auf einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz
  • Freistellung von der Arbeit, falls ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Entsprechend sind die im Arbeitsbereich tätigen Mitarbeiterinnen sowie der zuständige Personalrat über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu unterrichten.
    Es empfiehlt sich, auch die männliche Mitarbeiterschaft zu informieren.

Zur fachlichen Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen können Sie sich an den Sicherheitstechnischen Dienst unter Tel. 3885 oder an den Personalärztlichen Dienst unter Tel. 3480 wenden.

Downloads

Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wird der bisherige Bogen seitens der Bez.Reg. Düsseldorf nicht mehr zur Verfügung gestellt.

in roXtra bieten wir Ihnen vorbereitete Bögen zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz an!  

Weiter Informationen finden Sie auf unserer Intranetseite zum Mutterschutz

Praxishilfen zum Mutterschutz beim MAGS (Ministerium f. Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) (Stand 2019)

Leitfaden zum Mutterschutz im Krankenhaus beim Landesgesundheitsamt B-W (Stand Dez. 2018)