Brandschutz

Brandschutz im Universitätsklinikum Essen (Sammel-Tel-Nr: 8-112)

  • Wer ist wofür zuständig im Brandschutz?
  • Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zum Brandschutz?
  • Was ist zu tun, wenn Arbeiten (Schweissen, etc.) mit Rauch-Dampfentwicklung durchgeführt werden sollen?
  • Was passiert bei internen oder externen Großereignissen?

Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen

Brandschutzordnungen

alle Brandschutzordnungen finden Sie ab sofort im roXtra
Hier können Sie die für Ihr Gebäude passende Brandschutzordnung heruterladen.

Brandschutzleitfaden Klinikum allgemein

Brandschutzunterweisungen

Das Personal des UK Essen ist nach §10 Arbeitsschutzgesetz und nach §36 KhBauV regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen.

Die Organisation und Durchführung der Brandschutzunterweisungen erfolgt über die Bildungsakademie des UK Essen in Zusammenarbeit mit der Betriebsfeuerwehr (Sicherheitstechnischer Dienst). 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Bildungsakademie.

Erlaubnis von Arbeiten mit Rauch-und Dampfentwicklung (Feuererlaubnis)

Wenn in Ihrem Bereich Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei denen

  • Dämpfe

oder

  • Rauch oder Stäube

z.B. durch

  • Schneiden
  • Schweißen
  • oder andere Arbeiten (z.B. Bohren, Schleifen, Fegen, Desinfizieren)

entstehen können, müssen Sie vorher eine Genehmigung einholen, damit die im betroffenen Bereich installierten Rauchmelder durch das Dezernat 04 abgeschaltet werden.
Sie benötigen dafür den Feuererlaubnischschein (Muster im Download).

Dieser wird dann vor Ort bei Ihnen vom Auftraggeber (BLB oder Dez. 04) im Ausnahmefall von der Betriebsfeuerwehr ausgestellt.

Die nicht bestimmungsgemäße Auslösung von Brandmeldern wird kostenpflichtig geahndet (z.Zt. 747 Euro) und den Verursachenden in Rechnung gestellt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Betriebsfeuerwehr.

Feuererlaubnisschein

Einsatz- und Alarmplan

Der Einsatz- und Alarmplan regelt den Einsatz des Personals und die Organisationsabläufe im Universitätsklinikum Essen bei internen und externen Ereignissen, Großeinsatzlagen und Katastrophen. Die für die Alarmierung zuständigen Stellen haben diese Pläne stets griffbereit zu verwahren und müssen mit der Handhabung vertraut sein.

Für die Auslösung der Alarmierung sind zuständig: Notaufnahme, Pförtner IG I. Die Alarmierung erfolgt automatisch durch das Telefon-Alarmierungssystem PASCOM.

Interne (eigene) Alarmierungslisten sind zusätzlich in den einzelnen Kliniken, Instituten und Dezernaten vorzuhalten.

Den Einsatz- und Alarmplan UK Essen Intranetversion für sicherheitsrelevante interne Ereignisse und externe Großschadensereignisse können Sie hier im roXtra herunter laden.

Die Aufteilung des Geländes für die Reanimationsteams IT II und INTK finden Sie hier.

Hubschrauberlandungen

Allgemeines:

Der Hubschrauber-Dachlandeplatz ist nur für folgende Zwecke bestimmt: 

  • Katastrophenschutz,
  • Rettungsdienst,
  • Krankentransport
  • und die damit in Zusammenhang stehenden Flügen wie Transport von Spezialisten, medizinischem Gerät, Arzneimitteln, Blutkonserven und Transplantaten.

Eine Anmeldung vor dem Anflug ist unbedingt erforderlich bei der Notaufnahme der Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Essen ( 0201 / 723 1341 ).

Der Hubschrauber-Dachlandeplatz des Universitätsklinikums Essen auf dem Operativen Zentrums II hat folgende Koordinaten:

  • 051° 26′, 00,82′ Nord  006° 59‘ 20,60‘‘ Ost  (nach WGS 84).
  • Der Dachlandeplatz ist für Hubschrauber bis zu einem höchstzulässigen Fluggewicht (MPW) von 6 t zugelassen.
  • Der Flugbetrieb am Hubschrauber-Dachlandeplatz ist unter Sichtflugwetterbedingungen am Tage und in der Nachtzeit (30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang) zulässig. Planbare Flüge sollen auf den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt bleiben.

    Flugbetrieb zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit ist bei Gefahr für Leib und Leben des Patienten nicht ausgeschlossen.

    Bei Landungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind Angaben zur medizinischen Notwendigkeit des Fluges zu tätigen. (RoXtra: Dokumentation medizinische Notwendigkeit Hubschraubertransport, Formular, ID 42382)

Verfahren bei Hubschrauberlandungen : (VA Hubschrauberlandungen, ID 4398)

1.    Bei jedem erwarteten ankommenden Krankentransport ist klarzustellen, ob dieser mit einem Hubschrauber durchgeführt wird, damit ggf. Patienten unmittelbar auf dem Landeplatz in Empfang genommen werden können.

2.    Bei einem Hubschraubertransport wird wie folgt verfahren:

Jede zu erwartende Hubschrauberlandung ist mit Angabe aller erforderlichen Daten (Landezeit, ob nun ein/eine PatientIn, ein Ärzteteam, ein Inkubator usw. gebracht oder abgeholt wird) frühzeitig der Notaufnahme im OZ II (Tel. 1341) zu melden.

3.    Das Personal der Pforte Notaufnahme im OZ II benachrichtigt die Leitstelle der Feuerwehr Essen über die geplante Hubschrauberlandung.

Bei primären Rettungseinsätzen, bei denen der Hubschrauber direkt von der Einsatzstelle unseren Landeplatz anfliegt, oder bei Hubschrauberlandungen ohne vorherige Anmeldung informiert die Leitstelle der Feuerwehr die Pforte der Notaufnahme. Diese wiederum informiert das Schockraumteam bzw. die zuständige Station.

4.    Das Personal der Pforte schaltet unabhängig von der Tageszeit und den Witterungsbedingungen rechtzeitig, d.h. mind. 15 Minuten vor der erwarteten Landung die Landebefeuerung ein. (Die Landeplatzbefeuerung kann nur am Landeplatz wieder abgeschaltet werden.)

5.    Wird die Hubschrauberlandung für den Zeitraum werktags von montags bis freitags von 7:30-18:00 Uhr erwartet, so wird vom Personal der Pforte der Notaufnahme über die Feuerwehr-Leitstelle die Alarmierung der Betriebsfeuerwehr/Sachkundigen Person veranlasst. Für die übrigen Zeiten (montags bis freitags von 18:00-7:30 Uhr und ganztägig Sa, So, Feiertags, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag) wird Personal durch die Pforte Notaufnahme von der Berufsfeuerwehr Essen angefordert.

6.    Jede Station/Einrichtung muss ihren Patienten am Hubschrauberlandeplatz durch eigenes Personal abholen lassen. Dieses muss sich rechtzeitig, d.h. vor der Hubschrauberlandung, vor Ort am Hubschrauberlandeplatz einfinden.

Der weitere Transport des Patienten ist selbst zu organisieren (ggf. Krankentransportdienst rechtzeitig anfordern).

Auch bei Hubschrauberlandungen, die zum Abtransport eines Patienten, von Med. Gerät usw. dienen, muss die Hubschrauberbesatzung bzw. das Gerät am Hubschrauberlandeplatz abgeholt werden.

7.    Auf den Landeplatz gelangt man, indem man den Schlüsselbund Nr. 17 bei der Pforte am Haupteingang des OZ II abholt. Dann begibt man sich zu den Bettenaufzügen 3 und 4. Durch Benutzung des Schlüssels (Dachfahrt und ggf. Vorrang) gelangt man auf das Dach.

8.    Die wegen des Brandschutzes anwesende Feuerwehr/Sachkundige Person kann bei den Transportaufgaben keine Unterstützung leisten.

9.    Lange Standzeiten des Hubschraubers sind wegen der damit verbundenen Blockierung des Landeplatzes möglichst zu vermeiden.

Der Außenbereich des Hubschrauberlandeplatzes darf bei Start und Landung nur von der Feuerwehr/Sachkundigen Person betreten werden. Alle übrigen Personen dürfen nur bei völligem Stillstand der Rotorblätter den Außenbereich betreten.

Das Betreten des Landeplatzes zu anderen Zwecken als der Durchführung des Hubschrauber-Rettungsdienstes ist verboten.

Den Anweisungen der am Hubschrauberlandeplatz bekanntgemachten Beauftragten für Luftaufsicht und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.

Bei weiteren Fragen zur Nutzung des Landeplatzes können Sie sich mit der Betriebsfeuerwehr in Verbindung setzen.

Folgende Dokumente in RoXtra sind zu beachten:

  • Benutzungsordnung HLP Uni-Essen, Richtlinie, ID 42380
  • Hubschrauberlandungen, Verfahrensanweisung, ID4398
  • Brandsicherheitswachen bei Hubschrauberlandungen; Verfahrensanweisung, ID 4409
  • Dokumentation medizinische Notwendigkeit Hubschraubertransport, Formular, ID 4382

Verfahrensanweisungbei Hubschrauberlandungen (roXtra).

Organisation des Brandschutzes

Beim Sicherheitstechnischen Dienst ist u.a. auch die Betriebsfeuerwehr des Universitätsklinikum Essen angesiedelt.
Sie wird zeitgleich mit der Berufsfeuerwehr Essen zu Einsätzen im Klinikum alarmiert. Des Weitern sind einige Mitarbeiter der Betriebsfeuerwehr als „Beauftrage für Luftaufsicht“ zur Betreuung des Hubschrauberlandeplatzes bestellt.

Die Betriebsfeuerwehr hat diverse Aufgaben, die hier kurz vorgestellt werden:

  • Einweisung der Berufsfeuerwehr bei Einsätzen
  • Brandwache auf dem Hubschrauberlandeplatz bei Landungen
  • Betreuung des Hubschrauberlandeplatzes (Luftaufsicht)
  • Ausstellung von Feuererlaubnisscheinen
  • Brandwache bei gefährlichen Arbeiten
  • Unterweisungder Mitarbeiter im Brandschutz gemäß Krankenhausbauverordnung KhBauV NRW
  • Beratung zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen
  • Begutachtung von brandschutztechnischen Gefahrenstellen
  • Sicherung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Wartung von Feuerlöschern
  • Ausgabe, Pflege und Wartung von Atemschutzgeräten (Masken, Filter)
  • Erstellung von Feuerwehrplänen, Einsatz- und AlarmplänenBrandschutzordnungen
  • Flucht- und Rettungswege; Anforderungen, Notwendigkeit der Freihaltung etc.
  • Beseitigung allgemeiner Gefahren, z.B. Ölspuren
  • Erstellung und Datenpflege des automatischen Alarmierungssystems zur Mitarbeiterbenachrichtigung

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Betriebsfeuerwehr.

Anforderung von Atemschutzmasken und -filtern