Gefahrgut im Krankenhaus

Gefahrgut im Krankenhaus

Grundsätzlich:
Der selbstständige Versand von Gefahrgütern ist gemäß ADR, Punkt 1.3, erst nach einer entsprechenden Unterweisung /Schulung durch den Sicherheitstechnischen Dienst zulässig.

Eine kurze Definition von Gefahrgut:

Gefahrgut sind alle Stoffe und Gegenstände, die beim Transport gefährlich werden können für Mensch, Tier, Umwelt oder die Allgemeinheit.

Die Gefahrgut-Definition nach § 2 (1) Gefahrgutbeförderungsgesetz:

(1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Verpacken und Versenden von Gefahrgut

Gefahrgüter sind alle Stoffe und Gegenstände, die (aus den verschiedensten Bereichen des UK Essen per Post, DHL, Fedex/TNT oder DWK) verschickt werden und beim Transport gefährlich werden können für Mensch, Tier, Umwelt oder die Allgemeinheit.

Mikrobiologische Kulturen, biologische Stoffe, infektiöses Material oder radioaktives Material fallen unter diese Definition.

Typische Gefahrgüter im Bereich des UK Essen:

  • Blutproben und Gewebeproben, sowohl humaner als auch tierischer Herkunft
  • Trockeneis als Kühlmittel
  • radioaktive Stoffe

Sie dürfen diese Güter beim ersten Versand nicht ohne Rücksprache mit dem Sicherheitstechnischen Dienst versenden, da eine Unterweisung bzw. Schulung durchgeführt werden muss!

Für den Versand von biologischen Stoffen innerhalb Deutschlands über die Straße finden Sie hier entsprechende Anweisungen.

Für den Versand

  • anderer Gefahrgüter
  • ins Ausland oder
  • per Flugzeug

wenden Sie sich vor dem Versand ans uns!

Alle erforderlichen Transportpapiere werden von uns erstellt. Dazu benötigen wir von Ihnen vorab die Versendererklärung (im Download), die Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns senden (Fax. 5977).
Zur Definition und Klassifizierung Ihres Materials beachten Sie bitte die Anlage zur Versendererklärung (im Download).  

Bei weitern Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Karbach, oder an Herrn Bertling.
Im Vertretungsfall können Sie sich auch an Herrn Reichel wenden.
Die Kontaktdaten finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Versand in Deutschland über die Straße – 1. Zuordnung

Die hier aufgeführten Verpackungsvorschriften gelten nur für den Versand von Proben über die Straße innerhalb Deutschlands, die der UN 3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B – zugeordnet sind (Kategorie B und nicht infektiöses Material – vergleiche unten).

Der Versand von Proben als Luftfracht generell und der Versand von Probenmaterial der Kategorie_A (Erläuterung unten; Liste im Download), erfordert zusätzliche besondere Maßnahmen. Er muss über den Sicherheitstechnischen Dienst, Herrn Karbach,  Herrn Bertling oder Herrn Reichel erfolgen. Die Kontaktdaten finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Jedem Versandstück, dass über die Poststelle des Universitätsklinikum Essen versendet wird, muss eine Versender-Erklärung (siehe Downloads) beigefügt werden.

Zuordnung (Kategorien):

Beim Versand von biologischen Proben unterscheidet man im Gefahrgutrecht zwischen Kategorie A, Kategorie B und Patientenproben. 

Kategorie AEin ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann. (Beispiele hierfür sind Stoffe, die unter die Risikogruppe 4 der WHO Risikogruppen fallen. Weitere Beispiele für Stoffe, die diese Kriterien erfüllen, sind in der Kategorie-A-liste (siehe Downloads) zu finden.)

Kategorie BEin ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht. Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind der UN-Nummer 3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B – zuzuordnen.

Patientenproben: (Von Patienten entnommene Proben). Dies ist menschliches oder tierisches Material, das direkt von Menschen oder Tieren entnommen wurde. Beispiele hierfür sind Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Abstriche von Gewebeflüssigkeiten usw., die insbesondere zu Forschungs-, Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert werden.

(Im Universitätsklinikum Essen müssen auch die nicht infektiösen Materialien und die Patientenproben als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ – UN 3373 – verpackt und transportiert werden.)

Kulturen: Sie sind das Ergebnis eines Prozesses, bei dem Krankheitserreger für die Erzeugung hoher Konzentrationen absichtlich vermehrt werden. Diese Begriffsbestimmung schließt von menschlichen oder tierischen Patienten entnommene Probe (vgl. oben) nicht ein. 

Für den Versand über die Poststelle des UK Essen (nur innerhalb D, nur durch geschulte MA) diese Post-Versender-Erklärung

Definition und Klassifizierung der Biol. Stoffe, Produkte und Organismen: Anlage zur Versender-Erklärung

Kategorie-A-Zuordnung(wenn nicht anders angegeben)

Versand in Deutschland über die Straße – 2. Verpacken

Die hier aufgeführten Verpackungsvorschriften gelten nur für den Versand von Proben über die Straße, die der UN 3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B – unterliegen. (Kategorie B und ’nicht infektiöses Material‘).

Jedes fertige Versandstück besteht neben den Füllmaterialien aus drei Komponenten:(siehe Abb. 1)

  • einem oder mehreren Primärbehältern;
  • einer oder mehreren Sekundärverpackungen, die in der Lage sind, einem Druckunterschied  von 0,95 bar standzuhalten und
  • einer starren Außenverpackung (eine Fläche muss mind. 10 [cm] * 10 [cm] groß sein)
  • Der oder die Primärbehälter sind in die Sekundärverpackung (siehe Abb. 2) mit absorbierendem Material einzusetzen. (Falls es sich um zerbrechliche Primärbehälter handelt, müssen diese einzeln eingewickelt werden)
  • Nachdem die Sekundärverpackung fest zugeschraubt wurde, ist sie mit der beiliegenden Schaumfolientasche und geeignetem Polstermaterial (Einmalhandtücher, Flies) in die Außenverpackung zu legen (siehe Abb. 3Abb. 4Abb. 5).
  • Eine Liste des Paketinhalts muss in die Außenverpackung gelegt werden, z.B. Anzahl der Sekundärverpackungen – (Biologische Substanz, Kategorie B)
  • Die Außenverpackung muss abschließend folgendermaßen gekennzeichnet werden, wobei alle Kennzeichen auf einer Seite sein müssen: (Alle Kennzeichen müssen vollständig erkennbar sein, auch nur teilweises überkleben oder bekleben über eine Kante ist nicht erlaubt und kann zur Rücksendung des Paketes führen!!  (siehe Abb. 6)
    a. Eine Raute mit mind. 5 cm Kantenlänge, in der „UN3373“ steht. Die Buchstabenhöhe muss mind. 6 mm, die Strichdicke der Raute mind. 2 mm betragen
    b. Neben der Raute muss die Versandbezeichnung „Biologischer Stoff, Kategorie B“, für internationale Sendungen „Biological Substance, Category B“ aufgeführt sein. Die Buchstabenhöhe muss ebenfalls 6 mm betragen
    c. Die Adresse des Absenders und Empfängers sowie die Telefonnummer einer verantwortlichen Person – meistens der zuständige Arzt. (Bewährt haben sich hierfür Etikettenaufkleber).

Für den Versand von biologischen Stoffen wird dringend empfohlen, die im klinischen Lager erhältlichen Verpackungsmaterialien – siehe Abb.2 und Abb.3 – zu verwenden, da die Außenverpackungen bereits mit den o.a. erforderlichen Kennzeichnungen 4a) und 4b) bedruckt sind und die Sekundärverpackungen die entsprechenden Druckprüfungen bestanden haben.

Versand ins Ausland via Straße und Luft

Die hier aufgeführten Verpackungsvorschriften gelten nur für den Versand von Proben ins Ausland, die der UN 3373  – Biologischer Stoff, Kategorie B – unterliegen.  (Kategorie B und nicht infektiöses Material).

Der Versand von Proben als Luftfracht generell und der Versand von Probenmaterial der Kategorie A, erfordert zusätzliche besondere Maßnahmen. Er muss über den Sicherheitstechnischen Dienst, Herrn Karbach,  Herrn Bertling oder Herrn Dr. Mikloweit erfolgen. Die Kontaktdaten finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Für den Versand von biologischem Material ins Ausland (unabhängig vom Transportmittel) oder den Versand von anderen Gefahrgütern werden alle erforderlichen Transportpapiere durch den Sicherheitstechnischen Dienst erstellt. Dazu benötigen wir von Ihnen vorab die Versendererklärung für allgemeine Gefahrgüter (im Downloadbereich rechts), die Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns senden. Zur Definition und Klassifizierung Ihres Materials beachten Sie bitte die Anlage zur Versendeerklärung.

 
Für den Versand von biologischen Stoffen innerhalb Deutschlands über die Straße finden Sie hier entsprechende Anweisungen.

Bei weitern Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Karbach, oder an Herrn Bertling.
Im Vertretungsfall können Sie sich auch an Herrn Reichel wenden.
Die Kontaktdaten finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Bitte benutzen Sie ausschließlich die „Versendererklärungen“ im roXtra!

Versand ins Ausland/per Flugzeug hier NEU: in Deutsch und English

(am Bildschirm ausfüllbar!)

Definition und Klassifizierung der Biol. Stoffe, Produkte und Organismen: Anlage zur Versender-Erklärung

Kategorie-A-Zuordnung (wenn nicht anders angegeben)

Versand von Proben mit Trockeneis / Dry Ice

Beim Versand von biologischen Stoffen mit Trockeneis ist im Prinzip zu verfahren wie beim Versand von biologischen Stoffen bei Raumtemperatur.

ACHTUNG:
!! In die Sekundärbehälter darf kein Trockeneis gegeben werden !!
Das CO2 – Gas kann nicht entweichen und der Behälter somit explodieren!!

Der Styroporkarton kann als Außenverpackung eingesetzt werden. Der Deckel muss wie unten erläutert fixiert werden.

Jedes fertige Versandstück besteht neben den Füllmaterialien aus drei Komponenten:

  • einem oder mehreren Primärbehältern (Probengefäß, Vial o.ä);
  • einer oder mehreren Sekundärverpackungen (zur Aufnahme der Primärbehälter), die in der Lage sind, einem Druckunterschied von 0,95 bar standzuhalten und
  • einer starren Außenverpackung -z.B. ein Styroporkarton (zur Aufnahme des Kühlmittels/Wärmepads etc.) – (eine Fläche muss mind. 10 [cm] * 10 [cm] groß sein)

1. Der oder die Primärbehälter sind in die Sekundärverpackung (siehe Abb. 1Abb. 2) mit absorbierendem Material einzusetzen. (Falls es sich um zerbrechliche Primärbehälter handelt, müssen diese einzeln eingewickelt werden).

2. Nachdem die Sekundärverpackung fest zugeschraubt wurde, ist sie in der Außenverpackung (Styroporkarton) durch Stegleisten zu fixieren (siehe Abb. 8). 
(Entsprechende Stegleisten können beim Sicherheitstechnischen Dienst, Herrn Karbachoder Herrn Bertling, geordert werden.

3. Eine Liste des Paketinhalts muss in die Außenverpackung gelegt werden, z.B. Anzahl der Sekundärverpackungen

4. Die Außenverpackung muss abschließend folgendermaßen gekennzeichnet werden, wobei alle Kennzeichen auf einer Seite sein müssen:
(Alle Kennzeichen müssen vollständig erkennbar sein, auch nur teilweises überkleben oder bekleben über eine Kante ist nicht erlaubt und kann zur Rücksendung des Paketes führen!! (siehe Abb. 9 und Abb. 10)

  • Eine Raute mit mind. 5 cm Kantenlänge, in der „UN3373“ steht. Die Buchstabenhöhe muss mind. 6 mm, die Strichdicke der Raute mind. 2 mm betragen
  • Neben der Raute muss die Versandbezeichnung „Biologischer Stoff, Kategorie B“, für internationale Sendungen „Biological Substance, Category B“ aufgeführt sein. Die Buchstabenhöhe muss ebenfalls 6 mm betragen.
  • Die Adresse des Absenders und Empfängers sowie die Telefonnummer einer verantwortlichen Person – meistens der zuständige Arzt. (Bewährt haben sich hierfür Etikettenaufkleber)

Da die versandfertigen Pakete gemäß den Gefahrgutvorschriften einem Fall aus mind. 1,20 m Höhe überstehen müssen, ist es erforderlich, die Deckel mit Paketband je nach Größe zwei- bis dreimal zu umwickeln. (siehe Abb. 9 und Abb. 10)

Neben den unter 4. a bis c erwähnten Kennzeichnungen der Außenverpackung muss diese noch mit der Aufschrift  Trockeneis als Kühlmittel versehen werden.

Kennzeichnungsmaterial und Adressen von Lieferanten für größere zugelassene Behälter und Verpackungen können beim Sicherheitstechnischen Dienst, Herrn Karbach oder Herrn Bertling , angefordert werden.

Ansprechpartner

Christoph Karbach
Robin Reichel
Detlef Bertling

Ansprechpartner für den Versand ins Ausland

Mikloweit
Christoph Karbach
Robin Reichel
Detlef Bertling