Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jeder Arbeitgeber auch in allen Bereichen, in denen Gefahrstoffe eingesetzt und/oder gelagert werden, die davon ausgehenden Gefahren beurteilen. Er muss entsprechend Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren treffen (§6 GefStoffV).
Die Arbeitgeberverantwortung liegt bei den Klinik- und Institutsleitungen, die Leitungen anderer selbständigen Bereiche und die Vorstände der Klinikums eigenen Tochtergesellschaften.
Im UK Essen sollen in allen Stabstellen, Kliniken, Instituten und Abteilungen leitende Mitarbeiter als Gefahrstoffbeauftragte bestellt werden.
Es werden eindeutige Regelungen zur Zuständigkeit geschaffen und die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der GSB und des SD festgelegt.
Ziel ist die flächendeckende Umsetzung der Vorschriften (Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Erfassung der Gefahrstoffe mit DaMaRIS und Umsetzung nachfolgender Forderungen, z.B. Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen).
Die Aufgaben der/des Gefahrstoffbeauftragten
Die/der Gefahrstoffbeauftragte regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in der Organisationseinheit (OE).
Sie/er ist nicht für alle Aufgaben automatisch die durchführende, jedoch die für die Umsetzung verantwortliche Person.
Dies beinhaltet:
Aufgaben der/des Gefahrstoffbeauftragten
Bestellung aller Beauftragten im Zuständigkeitsbereich des SD ausschließlich über die in roxtra hinterlegten Formulare:
Anmeldebogen Gefahrstoffbeauftragte/*r
Anmeldebogen SL schreibberechtigten Personen / Arbeitsgruppen (im roXtra)
aktuelle Liste der Gefahrstoffbeauftragten (Daten aus SAP und eigene) in roxtra ID 198527